Abschaffung der Praxisgebühr

20.01.2013

Liebe Patientinnen und Patienten!

 

Gemeinsam freuen wir uns über die Abschaffung der Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro im Jahr 2013.

 

Die bestehenden Regelungen der Überweisung zum Facharzt ändern sich jedoch - aus gutem Grund - nicht.

 

Folgendes sollten Sie bedenken:

 

Als Ihre hausärztliche Praxis sehen wir es als unsere Aufgabe, jederzeit einen umfassenden und ganzheitlichen Überblick über Ihren Krankheits- und Therapieverlauf zu behalten.

 

Die Koordination der Überweisungen zu den verschiedenen Fachärzten ist dabei ein zentrales Instrument.

Nur wenn Sie von uns zu einem Facharzt überwiesen wurden, erhalten wir über die dort verordneten Therapien und Medikamente Rückmeldung und können Sie so verantwortungsvoll über Wechsel- und Nebenwirkungen beraten und unter Umständen gefährliche Doppelverordnungen verhindern, welche oftmals eine Folge unzureichender interdisziplinärer Koordination sind.

 

Außerdem sind Facharztbefunde unerlässlich, wenn wir Ihnen mit einer Zweitmeinung oder einer alternativen, naturheilkundlichen Behandlungsmethode zur Seite stehen sollen. Das gilt im Besonderen für eine Weiterverordnung von fachärztlich empfohlenen Medikamenten und medizinischen Maßnahmen, aber auch für die Ausstellung von Bescheinigungen und Attesten für das Versorgungsamt, Kur, Rente oder Zuzahlungsbefreiung.

 

Denken Sie daher daran, Überweisungen zum Facharzt bei Ihrem Hausarzt abzuholen, damit wir unserer Aufgabe einer ganzheitlichen Behandlung auch weiterhin voll und ganz gerecht werden können.

 

Ihre Praxis Dr. Hoffmann